31.01.2022
Weiterhin 3G am Arbeitsplatz, trotz Impfpflicht
Die seit 1. November 2021 geltende 3G-Pflicht am Arbeitsplatz wird uns auch noch im Jahr 2022 einige Zeit begleiten.
Der Bundesminister für Arbeit hat trotz der ab 1. Februar 2022 vorgesehenen gesetzlichen Impfpflicht wiederholt bekräftigt, dass in der Arbeitswelt auch künftig die 3G-Regel erhalten bleibt. Ein negativer Corona-Test (PCR- oder Antigen-Test) ist daher weiterhin als „G-Nachweis“ für die Arbeit zugelassen. Eine Verschärfung im Sinne einer 2G-Regel am Arbeitsplatz ist nicht geplant.
Quelle: FAQs - BMF vom 21.01.2022
Der Bundesminister für Arbeit hat trotz der ab 1. Februar 2022 vorgesehenen gesetzlichen Impfpflicht wiederholt bekräftigt, dass in der Arbeitswelt auch künftig die 3G-Regel erhalten bleibt. Ein negativer Corona-Test (PCR- oder Antigen-Test) ist daher weiterhin als „G-Nachweis“ für die Arbeit zugelassen. Eine Verschärfung im Sinne einer 2G-Regel am Arbeitsplatz ist nicht geplant.
Quelle: FAQs - BMF vom 21.01.2022