05.04.2024
ACHTUNG - BETRIFFT ALLE NEUEN DIENSTVERHÄLTNISSE AB 28.3.2024 !! Arbeitsrechtliche Änderungen durch die EU-Transparenzlinie
Die Transparenzrichtlinie sieht erweiterte Informationspflichten des Arbeitgebers sowie Mindest-anforderungen bei den Arbeitsbedingungen zu folgenden Themen vor.
- Verwaltungsstrafe bei Nichtausstellung eines Arbeitsvertrags/Dienstzettels
- Dienstzettel (Dienstvertrag) muss mehr Informationen enthalten
- Nebenbeschäftigung
- Arbeitgeber muss zwingende Bildungsmaßnahmen finanzieren
- Benachteiligungsverbot, Kündigungsschutz, Begründungspflicht
Lesen Sie auf der WKO Homepage die detailierten Richtlinien.
Quelle: WKO Beitrag vom 02.04.2024