05.04.2024

ACHTUNG - BETRIFFT ALLE NEUEN DIENSTVERHÄLTNISSE AB 28.3.2024 !! Arbeitsrechtliche Änderungen durch die EU-Transparenzlinie

 
       
       

Die Transparenzrichtlinie sieht erweiterte Informationspflichten des Arbeitgebers sowie Mindest-anforderungen bei den Arbeitsbedingungen zu folgenden Themen vor.

  • Verwaltungsstrafe bei Nichtausstellung eines Arbeitsvertrags/Dienstzettels
  • Dienstzettel (Dienstvertrag) muss mehr Informationen enthalten
  • Nebenbeschäftigung
  • Arbeitgeber muss zwingende Bildungsmaßnahmen finanzieren
  • Benachteiligungsverbot, Kündigungsschutz, Begründungspflicht

Lesen Sie auf der WKO Homepage die detailierten Richtlinien.

Quelle: WKO Beitrag vom 02.04.2024

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