22.01.2025
Beitragsübernahme des Bundes für erwerbstätige PensionsbezieherInnen (Alterspension)
In Österreich kann neben der Alterspension unbegrenzt dazuverdient werden.
Um einen Anreiz für eine Weiterarbeit während der Pension zu schaffen, profitieren seit 01.01.2024 sowohl selbständig als auch unselbständig erwerbstätige PensionistInnen von einer finanziellen Entlastung.
Der Bund übernimmt 10,25% des Pensionsversicherungsbeitrages für Einkommen bis zur doppelten Geringfügigkeitsgrenze. Für 2025 beträgt die Ersparnis bis zu EUR 112,98 pro Monat (2024: EUR 106,28).
Diese Maßnahme ist derzeit begrenzt auf die Jahre 2024 und 2025. Die Gutschrift erfolgt automatisch, es ist kein zusätzlicher Antrag notwendig.
PensionistInnen, die in einem Dienstverhältnis neben der Pension tätig sind, profitieren bereits seit Jahresbeginn 2024 von dieser Begünstigung. Diese wurde vom Dienstgeber bei der laufenden Lohn-/Gehaltsabrechnung berücksichtigt.
Hingegen gab es bei selbständig erwerbstätigen PensionsbezieherInnen Verzögerungen bei der Berücksichtigung dieser Gutschrift.
Nun ist es aber soweit – erfreulicherweise wurde die Beitragsgutschrift für selbständig erwerbstätige PensionsbezieherInnen in der Beitragsvorschreibung der SVS im 4.Quartal 2024 rückwirkend für das gesamte Jahr 2024 berücksichtigt. Es sollte somit Anfang 2025 zu einer Auszahlung kommen bzw. zur Gegenverrechnung mit den laufenden Beiträgen.
Um einen Anreiz für eine Weiterarbeit während der Pension zu schaffen, profitieren seit 01.01.2024 sowohl selbständig als auch unselbständig erwerbstätige PensionistInnen von einer finanziellen Entlastung.
Der Bund übernimmt 10,25% des Pensionsversicherungsbeitrages für Einkommen bis zur doppelten Geringfügigkeitsgrenze. Für 2025 beträgt die Ersparnis bis zu EUR 112,98 pro Monat (2024: EUR 106,28).
Diese Maßnahme ist derzeit begrenzt auf die Jahre 2024 und 2025. Die Gutschrift erfolgt automatisch, es ist kein zusätzlicher Antrag notwendig.
PensionistInnen, die in einem Dienstverhältnis neben der Pension tätig sind, profitieren bereits seit Jahresbeginn 2024 von dieser Begünstigung. Diese wurde vom Dienstgeber bei der laufenden Lohn-/Gehaltsabrechnung berücksichtigt.
Hingegen gab es bei selbständig erwerbstätigen PensionsbezieherInnen Verzögerungen bei der Berücksichtigung dieser Gutschrift.
Nun ist es aber soweit – erfreulicherweise wurde die Beitragsgutschrift für selbständig erwerbstätige PensionsbezieherInnen in der Beitragsvorschreibung der SVS im 4.Quartal 2024 rückwirkend für das gesamte Jahr 2024 berücksichtigt. Es sollte somit Anfang 2025 zu einer Auszahlung kommen bzw. zur Gegenverrechnung mit den laufenden Beiträgen.