21.11.2020
BMF-Pressemeldung: Initiativantrag für legistisches Überwinterungspaket verlängert bestehende Hilfen
Vom Initiativantrag umfasst werden weitgehend Verlängerungen von COVID-Hilfsmaßnahmen, darunter die Folgenden:
- Verlängerung der ermäßigten Umsatzsteuer von 5% in den Bereichen Gastronomie, Hotellerie, Kultur bis 31.12.2021
- Verlängerung der bestehenden Abgabenstundungen und keine Vorschreibung von Anspruchszinsen bis 31.3.2021
- Verlängerung der befristeten steuerlichen COVID-Maßnahmen bis 31.03.2021
- Verlängerung von Steuerbegünstigungen für Arbeitnehmer trotz Kurzarbeit, Telearbeit oder Quarantäne bis Ende März 2021
- Verlängerung von Kurzarbeit-Sonderzahlungen - 0% USt für COVID Tests & Impfungen