16.07.2024

Energiekostenpauschale beantragen

 
       
       

Mit der Energiekostenpauschale hilft die Bundesregierung Kleinst- und Kleinunternehmen dabei, die hohen Energiekosten zu bewältigen.
Die Pauschalförderung wird abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz berechnet.

Gefördert werden Klein- und Kleinstunternehmen mit einem Mindestjahresumsatz von 10.000 € und einem Höchstjahresumsatz von 400.000 €.
Die Förderung erfolgt nach der De-minimis-Richtlinie der EU.

Anträge für die Energiekostenpauschale 2 für die Energiekosten des Jahres 2023 sind noch bis 08.08.2024, 12:00 Uhr möglich.

Quelle: Bundesministerium für Arbeit & Wirtschaft

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