16.07.2024
Energiekostenpauschale beantragen
Mit der Energiekostenpauschale hilft die Bundesregierung Kleinst- und Kleinunternehmen dabei, die hohen Energiekosten zu bewältigen.
Die Pauschalförderung wird abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz berechnet.
Gefördert werden Klein- und Kleinstunternehmen mit einem Mindestjahresumsatz von 10.000 € und einem Höchstjahresumsatz von 400.000 €.
Die Förderung erfolgt nach der De-minimis-Richtlinie der EU.
Anträge für die Energiekostenpauschale 2 für die Energiekosten des Jahres 2023 sind noch bis 08.08.2024, 12:00 Uhr möglich.
Quelle: Bundesministerium für Arbeit & Wirtschaft