20.11.2020
Entschädigung für Unternehmer bei Corona-Quarantäne
Auch für Unternehmer in behördlich angeordneter Quarantäne gibt es über Antrag einen Anspruch auf Entschädigung gem. § 32 Epidemiegesetz.
Lesen Sie mehr dazu auf der WKO-Website.
HINWEIS: Sorgen Sie innerbetrieblich für eine mögliche Vertretung im Falle eines Krankenstandes des Unternehmers vor.
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