20.12.2021

Gutscheine statt Weihnachtsfeiern

 
       
       
Aufgrund der Corona-Krise können Weihnachtsfeiern auch in diesem Jahr nicht in der gewohnten Form stattfinden.  Die dafür vorgesehene Beitragsfreiheit für Zuwendungen der Dienstgeberin bzw. des Dienstgebers an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen von Betriebsveranstaltungen bis zu einem Betrag von jährlich 365,00 Euro ist daher auch für 2021 vorgesehen.

Der Freibetrag kann - wie schon im Vorjahr - auch für Gutscheine herangezogen werden. Voraussetzung ist, dass die Ausgabe der Gutscheine durch die Dienstgeberin bzw. den Dienstgeber in der Zeit vom 01.11.2021 bis 31.01.2022 erfolgt. Bereits im November übergebene Gutscheine sind somit auch begünstigt.

Die Gutscheine sind pro Person und Jahr maximal in der Höhe von 365,00 Euro beitragsfrei, sofern der begünstigte Betrag für die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen im Jahr 2021 nicht oder nicht zur Gänze ausgeschöpft wurde.
Zusätzlich steht der Freibetrag für Sachzuwendungen in Form von Geschenken im Ausmaß von jährlich 186,00 Euro zur Verfügung. Somit können pro beschäftigter Person maximal 551,00 Euro an Gutscheinen im Kalenderjahr SV-beitragsfrei ausgegeben werden.
Barzuwendungen anstelle von Sachgeschenken oder Gutscheinen sind immer beitragspflichtig.

Diese Regelung ist auch im Bereich der Lohnsteuer vorgesehen.

Die Zustimmung des Bundesrates und damit die endgültige Gesetzgebung bleibt noch abzuwarten.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Ihr IWTH Team

Quellen:
ÖGK Newsletter Nr. 14/Dezember 2021
Nationalrat gibt grünes Licht für Steueranpassungen (PK-Nr. 1478/2021) | Parlament Österreich
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