04.12.2020
Lockdown-Umsatzersatz wird bis Jahresende verlängert
Laut Informationen des BMF wird aufgrund der aktuellen Maßnahmen der Umsatzersatz bis Ende des Jahres verlängert. Demnach wird für den Zeitraum der verlängerten Schließung im Dezember 2020 den betroffenen Unternehmen 50 Prozent ihres Dezember-Umsatzes ersetzt werden. Der Antrag ist ab 16. Dezember über Finanz Online möglich und muss neu gestellt werden.
Quelle: BMF-Pressemeldung vom 02.12.2020
Quelle: BMF-Pressemeldung vom 02.12.2020