19.09.2023
Neuerliche Erhöhung des Basiszinssatzes und damit Anpassung bei den Zinssätzen des Finanzamtes
Die Höhe der Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen ist vom jeweils geltenden Basiszinssatz abhängig. Durch die erneute Erhöhung des Leitzinssatzes um 0,50 Prozentpunkte ergeben sich Anpassungen beim Basiszinssatz (nunmehr 3,88 %), welcher wiederum als mehrfacher Referenzzinssatz dient. Die entsprechenden Jahreszinssätze sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Sofern die genannten Zinsen einen Betrag von EUR 50,00 nicht erreichen, werden sie nicht festgesetzt.
Ab 20.09.2023 |
Bisher |
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Stundungszinsen |
5,88 % | 5,38 % |
Aussetzungszinsen |
5,88 % | 5,38 % |
Anspruchszinsen |
5,88 % | 5,38 % |
Beschwerdezinsen |
5,88 % | 5,38 % |
Umsatzsteuerzinsen |
5,88 % |
5,38 % |