Neuerliche Anpassung bei Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde-, Umsatzsteuer- und Rückerstattungszinsen
Der Basiszinssatz dient bekanntermaßen als mehrfacher Referenzzinssatz. Durch die jüngste Senkung des Leitzinses durch die EZB wurde auch der Basiszinssatz auf 2,03 % gesenkt. Bei den Stundungszinsen ist zu beachten, dass die Stundungszinsen gem. § 212 Abs. 2 BAO seit 1. Juli 2024 4,5 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz liegen. Die entsprechenden aktuellen Jahreszinssätze sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Sofern die genannten Zinsen einen Betrag von 50 € nicht erreichen, werden sie nicht festgesetzt.
Seit 12.03.2025 |
Bisher |
|
Stundungszinsen |
6,53 % |
7,03 % |
Aussetzungszinsen |
4,03 % |
4,53 % |
Anspruchszinsen |
4,03 % |
4,53 % |
Beschwerdezinsen |
4,03 % |
4,53 % |
Umsatzsteuerzinsen |
4,03 % |
4,53 % |