13.03.2025

Neuerliche Anpassung bei Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde-, Umsatzsteuer- und Rückerstattungszinsen

 
       
       

Der Basiszinssatz dient bekanntermaßen als mehrfacher Referenzzinssatz. Durch die jüngste Senkung des Leitzinses durch die EZB wurde auch der Basiszinssatz auf 2,03 % gesenkt. Bei den Stundungszinsen ist zu beachten, dass die Stundungszinsen gem. § 212 Abs. 2 BAO seit 1. Juli 2024 4,5 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz liegen. Die entsprechenden aktuellen Jahreszinssätze sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Sofern die genannten Zinsen einen Betrag von 50 € nicht erreichen, werden sie nicht festgesetzt.

 

Seit 12.03.2025

Bisher

Stundungszinsen

6,53 %

7,03 %

Aussetzungszinsen

4,03 %

4,53 %

Anspruchszinsen

4,03 %

4,53 %

Beschwerdezinsen

4,03 %

4,53 %

Umsatzsteuerzinsen

4,03 %

4,53 %
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