Aktuelle Lehrlingsförderung
Mit 1. September 2005 hat die Förderung zusätzlicher Lehrstellen durch das AMS begonnen. Um in den Genuss der Lehrlingsprämie idHv. € 400,- monatlich im ersten, € 200,- im zweiten und € 100,- im dritten Lehrjahrzu kommen, ist folgendes zu beachten:
- Rechtzeitige Kontaktaufnahme des Jugendlichen und des Betriebes mit dem AMS vor Ausbildungsbeginn.
- Die einzelnen Lehrberufe müssen im Förderprogramm enthalten sein (evtl. je nach AMS-Landesdirektion unterschiedlich)
- Die Lehrlingsprämie gibt es nur für zusätzliche Lehrlinge, die ihre Lehre zwischen 1. September 2005 und 31. August 2006 beginnen.
- Die Lehrstelle gilt dann als zusätzlich geschaffen, wenn der Betrieb am Beginn des neuen Ausbildungsverhältnisses mehr Lehrlinge beschäftigt als zum 31. Dezember 2004.
- Da die Förderung jährlich zuerkannt wird, muss die Gesamtzahl der beschäftigten Lehrlinge auch im 2. und 3. Lehrjahr höher sein als per 31. Dezember 2004.
:: Entfernungsbeihilfe
Seit 11. Juli 2005 bietet das AMS eine Beihilfe für Lehrlinge bei entfernt gelegener Lehrstelle für Fahrten zum bzw. Unterbringung am Arbeitsort, bis höchstens € 250,- p.m. mit Selbstbehalt von € 64,- p.m.
:: Lehrlingsausbildungsprämie gem. § 108f EStG
Diese steht dem Betrieb pro Lehrling in Höhe von € 1.000,- p.a. zu. In diesem Zusammenhang sei auf die Behaltepflicht der Lehrlinge hingewiesen: Nach Ablauf der Probezeit (3 Monate) ist eine Kündigung des Lehrverhältnisses grundsätzlich nicht vorgesehen. Das Berufsausbildungsgesetz zählt Entlassungstatbestände auf, die im Ausnahmefall zu einer fristlosen Kündigung führen können. Darüber hinaus ist der Lehrling nach Abschluss der Lehre für weitere 3 Monate im Unternehmen zu beschäftigen.
:: Lehrlingsfreibetrag gem. § 124b Z 31 EStG
Dieser beträgt € 1.460,- am Beginn des Lehrverhältnisses und im Jahr der Lehrabschlussprüfung. Bei Geltendmachung dieses Freibetrages entfällt die Lehrlingsausbildungsprämie.