Kurz-Info: Verkauf einer im Scheidungsverfahren zugesprochenen Wohnung ist kein Spekulationsgeschäft
Eine für den Steuerpflichtigen positive Klarstellung hat sich im ESt-Protokoll 2005 betreffend Spekulationstatbestand von im Zuge eines Scheidungsverfahrens zugesprochenem Vermögen ergeben: Wird im Wege des Scheidungsverfahrens eine bisher im Alleineigentum des einen Ehepartner stehende Wohnung dem anderen Ehepartner zugesprochen, so ist dies steuerlich als Naturalteilung zu werten (weder Anschaffungs- noch Veräußerungsvorgang). Der Ehepartner, dem die Wohnung zugesprochen wurde, kann daher diese steuerfrei verkaufen, wenn seit der ursprünglichen Anschaffung der Wohnung insgesamt mehr als 10 Jahre vergangen sind (Ausnahmefälle: 2 Jahre gemeldeter Hauptwohnsitz; selbst erstellte Gebäude auf Grundstück). Der neue Eigentümer muss somit nicht nochmals 10 Jahre auf einen steuerfreien Verkauf warten.