Kurz-Info: USt-Befreiung für E-Learning (USt. Prot. 2005)
Im USt-Protokoll 2005 wurde festgehalten, dass auch für E-Learning bzw. für bestimmte Formen des Online-Unterrichts eine Steuerbefreiung iS des § 6 Abs. 1 Z 11 lit. a UStG 1994 vorliegt. Voraussetzung hierfür ist, dass neben der Vergleichbarkeit des Lehrinhaltes (Vermittlung von Kenntnissen allgemeinbildender oder berufsbildender Art oder der Berufsausübung dienenden Fertigkeiten) eine „Bildungseinrichtung” vorliegen muss. Diese muss über organisatorische Voraussetzungen verfügen: Schulräume, ein über längere Zeit feststehendes Bildungsangebot, in der Regel auch das erforderliche Personal nach Art eines Lehrkörpers und ein Sekretariat. Bei E-Learning bzw. Online-Unterrichtserteilung ersetzt die virtuelle Lern-Plattform den körperlichen Schulraum.