01.06.2006
Kurz-Info: Keine Getränkesteuerrückzahlung an Restaurantbetriebe
Der VwGH 2005/16/0117-6 hat sich der Rechtsansicht des EuGH (Klienten-Info Juni 2005) angeschlossen und damit Rechtssicherheit für die Jahre 1995 - 2000 geschaffen. Weiters offen sind allerdings die Verfahren bei Handelsbetrieben, die lt. EuGH von der Getränkesteuer befreit sind.