30.07.2016
Vorsicht: Haftung bei Scheinunternehmen!
Wie bereits mehrfach informiert, wurde die Bekämpfung von Scheinunternehmen ausgeweitet. Nun ist eine Liste, die laufend ergänzt wird, von Scheinunternehmen, die rechtskräftig als solche festgestellt worden sind, auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen veröffentlicht worden.
Damit Sie sichergehen können, dass Ihr Vertragspartner kein Scheinunternehmen ist und sich für Sie daraus nicht nur ein Verlust des Vorsteuerabzugs, sondern auch eine Haftung als Bürge und Zahler ergibt, haben wir für Sie Maßnahmen zusammengefasst, wie Sie sich und Ihr Unternehmen davor schützen können.
Lesen Sie mehr dazu in unserer Klienteninformation.
Ihre Wirtschaftstreuhänder beraten Sie gerne!