01.03.2018
WICHTIG: Register der wirtschaftlichen Eigentümer WiEReG
Sehr geehrte Klientin, sehr geehrter Klient,
sehr geehrte Geschäftsführung,
sehr geehrte Geschäftsführung,
bereits im Dezember letzten Jahres haben wir Sie mit einer Aussendung über die Verpflichtungen informiert, die Ihnen aus dem "Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz - WiEReG" erwachsen. Nachstehend finden Sie nun zusätzlich die Information des Bundesministeriums für Finanzen betreffend das Register der wirtschaftlichen Eigentümer und den Gesetzestext dazu (im Speziellen weisen wir auf § 2 und 6 hin). Wenn Unklarheiten bestehen oder Fragen offengeblieben sind, stehen wir für eine Beratung gerne zur Verfügung.
Wesentlich erscheint uns zusätzlich zu erwähnen:
Bei Kapitalgesellschaften mit ausschließlich natürlichen Personen als Gesellschafter muss eine Meldung vorgenommen werden, wenn eine andere Person die Kontrolle auf die Geschäftsführung ausübt oder aber eine Person zB durch Treuhandvereinbarungen, Anbote auf Abtretung von Gesellschaftsanteilen uä mit mehr als 25% an der Gesellschaft beteiligt ist.
Bei Kapitalgesellschaften, an denen eine andere juristische Person als Gesellschafter beteiligt ist, muss in jedem Fall eine Meldung vorgenommen werden. In diesem Fall muss auch der indirekte wirtschaftliche Eigentümer, der maßgeblichen Einfluss auf den obersten Rechtsträger (oberste Gesellschaft) hat, gemeldet werden; auch wenn dieser Rechtsträger in einem anderen Land seinen Sitz hat.
Diese Meldungen sind von der Geschäftsführung als Verantwortliche beim Register der wirtschaftlichen Eigentümer (Zugang über das USP-Portal www.usp.gv.at ) vorzunehmen. Verstöße gegen dieses Gesetz werden mit Strafen von 10.000,00 bis 200.000,00 bestraft.
Wenn Sie das wünschen, können wir als Ihr Steuerberater diese Meldung in Ihrem Auftrag durchführen, technisch besteht diese Möglichkeit jedoch erst ab 2. Mai 2018. Dazu benötigen wir von Ihnen einen gesonderten schriftlichen Auftrag und die Information über die zu meldenden wirtschaftlichen Eigentümer, d.h. die Daten der oben angeführten direkten und indirekten wirtschaftlichen Eigentümer.
Bitte geben Sie uns bis längstens 15. April 2018 dazu Bescheid, damit wir die erforderlichen Meldungen fristgerecht bis spätestens 31. Mai 2018 für Sie vornehmen können.
Ihre Wirtschaftstreuhänder
Mehr dazu:
BMF-News_WiEReG
Gesetzestext WiEReG