16.03.2020
NEUES zu den Maßnahmen der ÖGK
Finden Sie hier die heutige Pressemitteilung der ÖGK.
Folgende Maßnahmen sind seit 16. März 2020 in Kraft:
Folgende Maßnahmen sind seit 16. März 2020 in Kraft:
- Ausständige Beiträge werden nicht gemahnt.
- Eine automatische Stundung erfolgt, wenn die Beiträge nicht, nur teilweise oder nicht fristgerecht eingezahlt werden.
- Ratenzahlungen werden formlos akzeptiert.
- Es erfolgen keine Eintreibungsmaßnahmen.
- Es werden keine Insolvenzanträge gestellt.
ACHTUNG: Sofern Sie die automatische Stundung in Anspruch nehmen möchten und einen Einziehungsauftrag bei der ÖGK für SV Abbuchungen haben, bitten wir Sie diesen zu löschen. Andernfalls erfolgt keine automatische Stundung.
Abbuchungen trotz aufrechter Stundung
Laut Information der WKNÖ ist es bei der ÖGK trotz Stundungsansuchen zu Abbuchungen gekommen. Wegen der aktuellen Überlastung der ÖGK mit Stundungsansuchen ist es zu Überschneidungen mit den Abbuchungen gekommen.
Als Lösung werden zwei Möglichkeiten angeboten:
- Ansuchen an ÖGK auf Rücküberweisung stellen – Hinweis: Die Rückzahlung kann sich verzögern
- Rückbuchung bei der Bank verlangen
Quelle: Wirtschaftskammer Niederösterreich, Newsletter vom 20.03.2020
Wir halten Sie weiter am Laufenden und beraten Sie gerne!