18.03.2020
aws: Überbrückungsgarantie im Zusammenhang mit der "Coronavirus-Krise" deutlich ausgeweitet und vereinfacht
Das Austria Wirtschaftsservice weitet seine Überbrückungsgarantien im Zusammenhang mit der COVID-19 – Krise aus und nimmt Vereinfachungen vor:
Aus diesem Grund wird ab sofort im Auftrag der österreichischen Bundesregierung die bereits seit 12.3.2020 zur Verfügung stehende aws-Überbrückungsgarantie deutlich ausgebaut und vereinfacht.
Zentral sind folgende Ausweitungen:
Aus diesem Grund wird ab sofort im Auftrag der österreichischen Bundesregierung die bereits seit 12.3.2020 zur Verfügung stehende aws-Überbrückungsgarantie deutlich ausgebaut und vereinfacht.
Zentral sind folgende Ausweitungen:
- Verzicht auf die Verrechnung von Bearbeitungs- und Garantieentgelten
- Keine Planungsrechnungen oder Businesspläne erforderlich
- Keine Kreditsicherheiten erforderlich
Freiberufliche Tätigkeiten sind ab sofort garantiefähig - Garantien sind auch für die Stundung von bestehenden Kreditlinien verwendbar
- Es wird ein beschleunigtes Verfahren eingeführt, das eine umgehende Garantiezusage ermöglicht.
Alle Ausweitungsmaßnahmen greifen ab sofort und betreffen auch die bereits gestellten Förderungsanträge. Die Ausnahme stellt das Schnellverfahren dar, das in den nächsten Tagen verfügbar sein wird.
Die beihilfenrechtlichen Bestimmungen sind bis auf weiteres einzuhalten, eine Änderung auf EU-Ebene dürfte aber bevorstehen.
Für Tourismusfinanzierungen wenden Sie sich bitte an die Österreichische Hotel- und Tourismusbank ÖHT.
Quelle: aws, http://info.aws.at/lL8Zx7RHQRNKqDFD7m