21.03.2020
Förderungen - Hilfsmaßnahmen in den Bundesländern NÖ und Stmk
Sehr geehrte Klientin,
sehr geehrter Klient!
Ergänzend zu unserer Klienteninformation vom 19.03.2020 betreffend die derzeit bereits bekannten Förderungen möchten wir Ihnen nun auch Informationen zu Hilfsmaßnahmen für folgende Bundesländer bereitstellen:
Finden Sie auf der Homepage der Wirtschaftskammer Niederösterreich einen Überblick der Förderungen für niederösterreichische Unternehmen.
Steiermark:
Die steirischen Regierungspartner arbeiten derzeit intensiv an einem Paket zur Unterstützung heimischer Unternehmen, mit denen die Instrumente des Bundes ergänzt und verstärkt werden sollen. Die Maßnahmen des Landes sollen in den kommenden Tagen präsentiert werden. Lesen Sie mehr dazu hier.
Bereits bekannt ist die Unterstützung in Kultur und Sport:
Um in dieser schwierigen Lage weitere Unterstützung zu bieten, hat die Steiermärkische Landesregierung in ihrer heutigen Sitzung (19.03.2020) auf Antrag von Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer einstimmig einen Erlass beschlossen, der Flexibilität und Klarheit für die zahlreichen Förderungsnehmerinnen und Förderungsnehmer des Landes Steiermark bringt.
Vorbereitungskosten und Storno-Gebühren werden anerkannt; Anpassungen möglich
Entgegen der üblichen Förderrichtlinien müssen aufgewendete Fördergelder etwa für Projekte oder Veranstaltungen, die aufgrund der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus nicht realisiert werden konnten, nicht zurückbezahlt werden. Es müssen lediglich am üblichen Abrechnungsweg Belege für die bisherigen Ausgaben oder auch Storno-Gebühren im Rahmen der genehmigten Förderung nachgewiesen werden. Auch nachträgliche Änderungen der Förderungsgegenstände oder Anpassungen der Formalvorgaben sind durch Antrag der Förderungsnehmerin oder des Förderungsnehmers möglich, um trotz der aktuellen Corona-Restriktionen auf unbürokratischem Wege die Realisierung der geplanten Projekte zu ermöglichen.
Lesen Sie mehr dazu hier.
Quelle: Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Landesamtsdirektion, Referat Kommunikation Land Steiermark, https://www.kommunikation.steiermark.at/, Stand 20.03.2020
Sobald wir weitere Informationen erhalten, stellen wir Ihnen diese natürlich umgehend auf unserer Homepage zur Verfügung!
sehr geehrter Klient!
Ergänzend zu unserer Klienteninformation vom 19.03.2020 betreffend die derzeit bereits bekannten Förderungen möchten wir Ihnen nun auch Informationen zu Hilfsmaßnahmen für folgende Bundesländer bereitstellen:
- Niederösterreich
- Steiermark
Finden Sie auf der Homepage der Wirtschaftskammer Niederösterreich einen Überblick der Förderungen für niederösterreichische Unternehmen.
Steiermark:
Die steirischen Regierungspartner arbeiten derzeit intensiv an einem Paket zur Unterstützung heimischer Unternehmen, mit denen die Instrumente des Bundes ergänzt und verstärkt werden sollen. Die Maßnahmen des Landes sollen in den kommenden Tagen präsentiert werden. Lesen Sie mehr dazu hier.
Bereits bekannt ist die Unterstützung in Kultur und Sport:
Um in dieser schwierigen Lage weitere Unterstützung zu bieten, hat die Steiermärkische Landesregierung in ihrer heutigen Sitzung (19.03.2020) auf Antrag von Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer einstimmig einen Erlass beschlossen, der Flexibilität und Klarheit für die zahlreichen Förderungsnehmerinnen und Förderungsnehmer des Landes Steiermark bringt.
Vorbereitungskosten und Storno-Gebühren werden anerkannt; Anpassungen möglich
Entgegen der üblichen Förderrichtlinien müssen aufgewendete Fördergelder etwa für Projekte oder Veranstaltungen, die aufgrund der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus nicht realisiert werden konnten, nicht zurückbezahlt werden. Es müssen lediglich am üblichen Abrechnungsweg Belege für die bisherigen Ausgaben oder auch Storno-Gebühren im Rahmen der genehmigten Förderung nachgewiesen werden. Auch nachträgliche Änderungen der Förderungsgegenstände oder Anpassungen der Formalvorgaben sind durch Antrag der Förderungsnehmerin oder des Förderungsnehmers möglich, um trotz der aktuellen Corona-Restriktionen auf unbürokratischem Wege die Realisierung der geplanten Projekte zu ermöglichen.
Lesen Sie mehr dazu hier.
Quelle: Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Landesamtsdirektion, Referat Kommunikation Land Steiermark, https://www.kommunikation.steiermark.at/, Stand 20.03.2020
Sobald wir weitere Informationen erhalten, stellen wir Ihnen diese natürlich umgehend auf unserer Homepage zur Verfügung!