21.03.2020
Aktuelle Information des BMF zu Registrierkassen
Das BMF hat die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer informiert, dass bei (vorübergehenden) Betriebsschließungen aufgrund des Corona-Virus die Registrierkassen nicht außer Betrieb zu nehmen sind (so wie auch bei Urlaub oder Saisonbetrieb).
Unter anderem würde das Anmeldeprozedere über FinanzOnline und die Startbelegprüfung bei der Wiederinbetriebnahme der Registrierkassen einen unverhältnismäßigen Aufwand darstellen. Wir möchten Sie hiermit diese Information weitergeben.
Quelle: KSW-Newsletter vom 20.03.2020
Unter anderem würde das Anmeldeprozedere über FinanzOnline und die Startbelegprüfung bei der Wiederinbetriebnahme der Registrierkassen einen unverhältnismäßigen Aufwand darstellen. Wir möchten Sie hiermit diese Information weitergeben.
Quelle: KSW-Newsletter vom 20.03.2020