27.03.2020

Härtefall-Fonds: Sicherheitsnetz für Selbständige, Beantragung ab Freitag, 27.3.2020, 17:00 Uhr, möglich

 
       
       

Auf der Homepage der WKO wurden inzwischen die Antragsvoraussetzungen und die genauen Details zum Zuschuss aus dem Härtefall-Fonds sowie die Förderrichtlinien veröffentlicht.

Finden Sie alle Details sowie einen Fragenkatalog dazu hier und die zu erfüllenden Förderrichtlinien hier.

Die Beantragung soll ab Freitag 27.03.2020 17:00 Uhr mittels Onlineformular möglich sein.

Die Wirtschaftskammer wickelt die Förderungen für die Bundesregierung ab. Dafür werden einige Daten zur Identifikation des Förderwerbers benötigt.

Bitte halten Sie folgende Unterlagen für die Beantragung bereit:
  • Haben Sie einen WKO-Benutzeraccount? Falls ja, geben Sie diesen beim Einstieg ins Formular an. Dann ersparen Sie sich das Ausfüllen einiger Daten. Sie können aber auch ohne WKO-Benutzeraccount einsteigen.
  • Ihre persönliche Steuernummer - Kontaktieren Sie uns gerne!
  • Ihre KUR ODER GLN:
    Die KUR ist Ihre Kennziffer des Unternehmensregisters. Sie finden diese im eigenen Account des Unternehmensserviceportals (USP). Nach dem Login im Unternehmensserviceportal klicken Sie im Block "Mein USP" auf "Unternehmensdaten anzeigen". Auch Ihre Global Location Number (GLN) finden Sie im Unternehmensserviceportal in Ihren Unternehmensdaten.
    Wirtschaftskammer-Mitglieder finden ihre GLN auch öffentlich unter: firmen.wko.at
    Als Freier Dienstnehmer müssen Sie weder KUR noch GLN eintragen.
  • Halten Sie bitte auch Ihren gültigen Personalausweis, Reisepass oder Führerschein zur Identifikation bereit. Nachdem Sie den Antrag fertig ausgefüllt und abgeschickt haben, werden Sie ein Mail bekommen, in dem Sie um diesen Identifikationsnachweis gebeten werden.
  • Sind die Daten eingetragen, klicken Sie am Ende des Formulars auf "Einreichen".
  • Danach erhalten Sie ein Bestätigungs-E-Mail. Aber Achtung: Das ist noch keine Zusage für die Förderung.
  • In diesem Mail erhalten Sie auch einen Link, wo Sie binnen 72 Stunden Ihren Identifikationsnachweis hochladen müssen. Andere Variante: Sie laden den unterschriebenen Antrag hoch.


Sobald die Prüfung Ihres Antrags abgeschlossen ist, erhalten Sie eine E-Mail-Benachrichtigung, und bei Erfüllen der Förderrichtlinien wird das Geld auf Ihr Konto überwiesen.

Die Republik Österreich wird weitere finanzielle Unterstützungsleistungen für durch COVID 19 betroffene Unternehmen anbieten. Eine kumulierte Inanspruchnahme aus dem Härtefall-Fonds UND der 15 Milliarden Euro dotierten Notfallhilfe für betroffene Branchen ist nicht möglich. Es ist jedoch eine spätere Anrechnung möglich.

Die Republik Österreich wird zusätzlich auch einen Unterstützungsfonds für von COVID 19 betroffene Künstler auflegen. Die Informationen werden vom zuständigen Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport bereitgestellt.

Zu Überbrückungsgarantien, Direktkrediten und Stundungen finden Sie weitere Infos auf unserer Corona-FAQ-Seite.

Bei Fragen kontaktieren Sie uns. Wir sind bemüht, diese rasch zu klären.

Ihr IWTH-Team

Quelle: WKO, https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-epu-kleinunternehmen.html, 27.03.2020 8 Uhr
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