06.04.2020

Hinweis: Dokumentationserfordernis iZm Förderungen

 
       
       
Wir empfehlen eine genaue Dokumentation von Einkommensverlusten! Die Unterstützungen des Härtefallfonds werden grundsätzlich für Einkommensverluste gewährt, die entweder auf Umsatzrückgänge oder Mehrkosten abzielen. Die Betroffenheit der Unternehmen ist durch den Unternehmer zu prüfen und gut und nachvollziehbar als Nachweis über die Voraussetzungserfüllung, zu dokumentieren. Diese Nachweise können auch nach der Gewährung der Förderungen zur Überprüfung der Voraussetzungen durch die Förderstellen oder das Finanzamt eingefordert werden.

Es wird daher allen Betrieben, die Maßnahmen gegen die Corona-Krise in Anspruch nehmen, empfohlen, die durch die Corona-Krise bedingte Einkommensverluste/Mehrkosten möglichst genau und nachvollziehbar zu dokumentieren und entsprechende Belege (auch für die Vergleichsmonate) aufzubewahren, damit entsprechende Nachweise vorliegen.

Bitte überprüfen Sie auch immer die jeweiligen Förderrichtlinien auf Vorgaben zur erforderlichen Dokumentation und im Hinblick auf die Aufbewahrungspflicht dieser Unterlagen. Bei vielen der Fördermaßnahmen verlängert sich die allgemeine Aufbewahrungspflicht von 7 auf 10 Jahre.
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