15.04.2020
Härtefall-Fonds-Phase 2: Beantragung auf 20.4. verschoben
Phase 2 des Härtefall-Fonds startet ab 20. April, die Eckpunkte dafür stehen nun fest. Hier finden Sie die Details: wko.at/härtefallfonds
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online via Formular mit automatisierter Datenübermittlung von FinanzOnline. Die Antragstellung für Phase 2 ist ab Montag, 20. April 2020 auf dieser Seite möglich. Ab Donnerstag, 16. April 2020 steht auf dieser Website ein Muster-Formular zur Einreichung zur Verfügung.
Folgende Werte muss der Förderungswerber im Online-Formular selbst angeben:
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online via Formular mit automatisierter Datenübermittlung von FinanzOnline. Die Antragstellung für Phase 2 ist ab Montag, 20. April 2020 auf dieser Seite möglich. Ab Donnerstag, 16. April 2020 steht auf dieser Website ein Muster-Formular zur Einreichung zur Verfügung.
Folgende Werte muss der Förderungswerber im Online-Formular selbst angeben:
- Erträge/Betriebseinnahmen (Waren-/Leistungserlöse) des Betrachtungszeitraums (z.B. 16. März bis 15. April)
- Nebeneinkünfte (netto) des Betrachtungszeitraums (z.B. Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung oder unselbständiger Arbeit nach Steuern).
Zur Identifikation werden folgende Angaben des Förderungswerbers benötigt:
- Persönliche Steuernummer
- Sozialversicherungsnummer
- KUR oder GLN (Freie Dienstnehmer ausgenommen).
Quelle: https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-phase-2.html, 15.04.2020