15.04.2020
Information zur rückwirkenden Beantragung von Kurzarbeit
Heute hat das AMS darüber informiert, dass eine rückwirkende Antragstellung für Covid19-Kurzarbeits-Projekte mit Beginn im Monat März nur noch bis 20. April 2020 (24 Uhr) möglich ist. Danach können nur mehr Beihilfenbegehren eingebracht werden, die sich auf einen Kurzarbeitszeitraum ab 1. April 2020 beziehen.
Quelle: https://www.ams.at/unternehmen; 15.04.2020
Quelle: https://www.ams.at/unternehmen; 15.04.2020