25.05.2020
Keine rückwirkende KUA-Begehrensstellung mehr ab 1. Juni 2020
Bitte beachten Sie, dass laut Informationen des AMS eine rückwirkende Erstbegehrensstellung zur Kurzarbeit ab dem 1. Juni 2020 nicht mehr möglich ist.
Neue Kurzarbeitsbegehren sind ab diesem Datum immer vor Beginn des Kurzarbeitszeitraums zu stellen.
Quelle: https://www.ams.at/unternehmen, 25.05.2020
Neue Kurzarbeitsbegehren sind ab diesem Datum immer vor Beginn des Kurzarbeitszeitraums zu stellen.
Quelle: https://www.ams.at/unternehmen, 25.05.2020