28.05.2020

ÖGK Stundungen

 
       
       
Zuletzt wurden ÖGK- Beiträge für Februar bis April bis 31.05.2020 gestundet. Die WKO informiert, dass diese gestundeten ÖGK-Beiträge für Februar bis April erst 2021 bezahlt werden müssen und Stundungen und Ratenzahlungen für Beiträge ab Mai möglich werden. Bitte beachten Sie auch die angekündigte Sonderregelung für Arbeitnehmer in Kurzarbeit.
Die weitere Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.

Quelle:
https://news.wko.at/news/oesterreich/Kopf:-Fortsetzung-der-Stundung-der-SV-Beitraege-unterstue.html, 26.05.2020
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