29.06.2020

BMF-Pressemeldung: Einfach und kundenorientiert: die unveränderliche Steuernummer

 
       
       
Als vorbereitende Maßnahme zur Modernisierung der Finanzverwaltung beginnend mit dem Jahr 2021, werden bereits mit 4. Juli 2020 alle Steuernummern unveränderlich. Dies gilt sowohl für Steuernummern im privaten als auch im unternehmerischen Bereich.
„Die Einführung der unveränderlichen Steuernummer spart Zeit und organisatorischen Aufwand – sowohl für die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, als auch für die Finanzverwaltung“, so Finanzminister Gernot Blümel.

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