20.07.2020

Ausschüttungsverbote

 
       
       
Sehr geehrte Klientin,
sehr geehrter Klient!

Kein anderes Thema beherrscht derzeit das Leben in Österreich mehr als die Ausnahmesituation, die aufgrund des Virus SARS-CoV-2 eingetreten ist. Wir möchten dies zum Anlass nehmen, um das Ausschüttungsverbot gemäß § 82 Abs 5 GmbHG in Erinnerung zu rufen.

Lesen Sie dazu mehr in unserer aktuellen Klienteninformation.

Wir stehen Ihnen für Fragen zu diesem Thema gerne zur Verfügung!

Ihr IWTH-Team
 
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