18.07.2020
Neues zur aws Überbrückungsgarantie
Mit der Richtlinienänderung vom 17.07.2020 wurden weitere Erleichterungen für die aws Überbrückungsgarantien wirksam.
Was ist neu?
Was ist neu?
- Das Ausschlusskriterium „Unternehmen in Schwierigkeiten“ (UiS) wurde für Klein- und Kleinstunternehmen (max. 49 Beschäftigte, max. 10 Mio. Euro Umsatz oder 10 Mio. Euro Bilanzsumme) aufgehoben. Damit können diese Unternehmen auch die Garantie mit einer 90 % oder einer 100 % Garantie der aws beanspruchen.
Für mittlere und große Unternehmen gilt die Prüfung auf „UiS“ weiterhin unverändert. - Zusätzlich wurde auch bei den 80 % de-Minimis Garantien das Erfordernis, dass die URG-Kriterien nicht erfüllt sein dürfen (d.h. es liegt Reorganisationsbedarf vor) eliminiert.
Somit ist die Prüfung auf URG-Kriterien nach der Garantierichtlinie für aws Überbrückungsfinanzierungen nicht mehr erforderlich. Dies gilt unabhängig von der Unternehmensgröße.
Lesen Sie mehr dazu auf der aws-Homepage.