18.07.2020

Neues zur aws Überbrückungsgarantie

 
       
       
Mit der Richtlinienänderung vom 17.07.2020 wurden weitere Erleichterungen für die aws Überbrückungsgarantien wirksam.

Was ist neu?
 
  • Das Ausschlusskriterium „Unternehmen in Schwierigkeiten“ (UiS) wurde für Klein- und Kleinstunternehmen (max. 49 Beschäftigte, max. 10 Mio. Euro Umsatz oder 10 Mio. Euro Bilanzsumme) aufgehoben. Damit können diese Unternehmen auch die Garantie mit einer 90 % oder einer 100 % Garantie der aws beanspruchen.
    Für mittlere und große Unternehmen gilt die Prüfung auf „UiS“ weiterhin unverändert. 
  •  Zusätzlich wurde auch bei den 80 % de-Minimis Garantien das Erfordernis, dass die URG-Kriterien nicht erfüllt sein dürfen (d.h. es liegt Reorganisationsbedarf vor) eliminiert.
    Somit ist die Prüfung auf URG-Kriterien nach der Garantierichtlinie für aws Überbrückungsfinanzierungen nicht mehr erforderlich. Dies gilt unabhängig von der Unternehmensgröße.


Lesen Sie mehr dazu auf der aws-Homepage.

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