17.08.2020
BMF: Informationen zum Beantragen von Zahlungserleichterungen
Auf der BMF-Homepage wurden Informationen zum Beantragen von Zahlungserleichterungen veröffentlicht. So werden Stundungen, die nach dem 15. März 2020 aufgrund von Covid-Betroffenheit bewilligt wurden und am 1. Oktober 2020 auslaufen würden, automatisch bis 15. Jänner 2021 verlängert.
Alternativ zur Stundung kann bis zum Auslaufen der Stundungsfrist ein Antrag auf eine begünstigte Ratenzahlung gestellt werden.
Lesen Sie mehr auf der BMF-Homepage.
Alternativ zur Stundung kann bis zum Auslaufen der Stundungsfrist ein Antrag auf eine begünstigte Ratenzahlung gestellt werden.
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