27.12.2010
Vorsicht vor irreführenden Zahlungsaufforderungen
Das Deutsche Patent- und Markenamt warnt im Zusammenhang mit Schutzrechtsanmeldungen und -verlängerungen vor - teilweise irreführenden - Angeboten, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen, die nicht vom Deutschen Patent- und Markenamt stammen.Unternehmen bieten - teilweise unter behördenähnlichen Bezeichnungen - eine kostenpflichtige Veröffentlichung oder Eintragung von Schutzrechten in nichtamtliche Register oder eine Verlängerung des Schutzrechts beim Deutschen Patent- und Markenamt an. Die Angebote, Zahlungsaufforderungen bzw. Rechnungen und Überweisungsträger dieser Unternehmen wecken teilweise den Anschein amtlicher Formulare. Solche Schreiben entfalten für sich allein jedoch keinerlei Rechtswirkungen, eine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Aussteller wird hierdurch nicht begründet.
Hinter diesen Aufforderungen verbirgt sich oft die unseriöse Aktivität von Personen/ Unternehmen (beispielsweise „Community Trademarks and Designs Limited“, „Deutsche Patent-und Markenverlängerung GmbH“, „Worldwide IPR Services“, "Allgemeine Gewerbeverwaltung (AGV)" oder „ECTO S.A.“), die offensichtlich die Datensätze des Deutschen Patent- und Markenamts, des Europäischen Patentamts bzw. des Harmonisierungsamtes in der Absicht missbrauchen, bei Inhabern oder Anmeldern von gewerblichen Schutzrechten den unzutreffenden Eindruck zu erwecken, sie wären zu einer Zahlung an diese Firmen verpflichtet oder der Rechtsbestand des Schutzrechtes hinge hiervon ab.
Bitte beachten Sie hierzu auch den Hinweis des Deutschen Patent- und Markenamts: http://www.dpma.de/service/aktuelles/dasdpmainformiert/warnung/index.html
Hinter diesen Aufforderungen verbirgt sich oft die unseriöse Aktivität von Personen/ Unternehmen (beispielsweise „Community Trademarks and Designs Limited“, „Deutsche Patent-und Markenverlängerung GmbH“, „Worldwide IPR Services“, "Allgemeine Gewerbeverwaltung (AGV)" oder „ECTO S.A.“), die offensichtlich die Datensätze des Deutschen Patent- und Markenamts, des Europäischen Patentamts bzw. des Harmonisierungsamtes in der Absicht missbrauchen, bei Inhabern oder Anmeldern von gewerblichen Schutzrechten den unzutreffenden Eindruck zu erwecken, sie wären zu einer Zahlung an diese Firmen verpflichtet oder der Rechtsbestand des Schutzrechtes hinge hiervon ab.
Bitte beachten Sie hierzu auch den Hinweis des Deutschen Patent- und Markenamts: http://www.dpma.de/service/aktuelles/dasdpmainformiert/warnung/index.html