Sparpaket 2012-2016 - Sonstige Änderungen
- Ausländische Verluste
- Änderung bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
- Forschungsprämie
- Bausparprämie und Prämie für Zukunftsvorsorge
- Mineralölsteuer
- Vorwegbesteuerung für Pensionskassenpensionen
Sonstige Änderungen
Angekündigte steuerliche Maßnahmen
Ausländische Verluste
Verluste aus ausländischen Einkunftsquellen (z.B. ausländische Betriebsstätte oder Vermietungstätigungstätigkeit im Ausland) können auch bei Anwendung der DBA-Befreiungsmethode in Österreich berücksichtigt werden. Die in Österreich steuerlich absetzbaren Auslandsverluste sind dabei nach den österreichischen steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften zu berechnen. Wenn sich durch die Umrechnung des Auslandsverlustes auf einen "österreichischen" Verlust ein höherer Verlustbetrag ergibt oder überhaupt erst ein Verlust entsteht (z.B. durch im Ausland nicht abzugsfähige Zinsen iZm Beteiligungen oder durch eine höhere ausländische Steuerbemessungsgrundlage wegen Bilanzierung nach IFRS), so kann derzeit dieser höhere, nach österreichischen Grundsätzen ermittelte Auslandsverlust steuerlich geltend gemacht werden. Ab der Veranlagung 2012 darf in diesem Fällen nur mehr der geringere ausländische (steuerliche) Verlust steuermindernd abgesetzt werden.
Eine vergleichbare Regelung wird auch im Körperschaftsteuergesetz für die Berechnung der Verluste ausländischer Tochtergesellschaften (Gruppenmitglieder), die im Rahmen der Gruppenbesteuerung von den Gewinnen des österreichischen Gruppenträgers abgesetzt werden, verankert.
Änderung bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
Bei § 4 Abs 3-Gewinnermittlern (Einnahmen-Ausgaben-Rechnern) dürfen ab 1.4.2012 - abweichend vom Zu- und Abflussprinzip - als Umlaufvermögen angeschaffte Grundstücke und Wirtschaftsgüter, die keinem regelmäßigen Wertverzehr unterliegen, nicht mehr bei Bezahlung als Betriebsausgaben abgesetzt werden, sondern erst, wenn sie verkauft werden und daher dem Aufwand ein entsprechender Veräußerungserlös gegenüber steht.
Forschungsprämie
Bei der Prüfung von Anträgen auf Forschungsprämie wird in Hinkunft die Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) als Know-How-Träger eingebunden werden. Dadurch sollen Synergien genutzt und eine höhere Treffsicherheit erreicht werden. Im Gegenzug dafür wird für Wirtschaftsjahre, die ab 1.1.2012 beginnen, die bisherige Deckelung von EUR 100.000 bei der Auftragsforschung (ausgelagerte Forschungstätigkeit) auf EUR 1 Mio angehoben.
Um dem Steuerpflichtigen insbesondere bei mehrjährigen Forschungsprojekten erhöhte Rechtssicherheit in Bezug auf die jährlich geltend zu machende Forschungsprämie zu geben, wird zusätzlich die Möglichkeit geschaffen, über das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen für eine Forschungsprämie einen verbindlichen Bescheid anzufordern (Forschungsbestätigung, § 118a BAO). Diese Möglichkeit wird überdies durch eine – auf das jeweilige Wirtschaftsjahr bezogene – bescheidmäßige Feststellung über die Höhe der Bemessungsgrundlage für die Forschungsprämie in § 108c Abs 8 ergänzt.
Bausparprämie und Prämie für Zukunftsvorsorge
Die Bausparprämie wird ab 1.4.2012 (für die Monate April bis Dezember 2012 aliquot) von 3 % auf 1,5 % reduziert und wird damit für das gesamte Jahr 2012 durchschnittlich 1,875 % betragen (maximal daher EUR 22,50). Ab 2013 beträgt sie - in Abhängigkeit von der Zinsentwicklung – zwischen mindestens 1,5 % und maximal 4 %.
Die Prämie für die begünstigte Zukunftsvorsorge wird ebenfalls reduziert und beträgt für das Jahr 2012 4,25 % (2,75% zuzüglich neue reduzierte Bausparprämie von 1,5%; maximaler Erstattungsbetrag für 2012 daher EUR 99,02).
Mineralölsteuer
Die Steuerbefreiung für Flüssiggas, das als Treibstoff für Fahrzeuge im Ortslinienverkehr verwendet wird, und die Steuervergütung für Gasöl, das von Eisenbahnunternehmen zum Antrieb von Schienenfahrzeugen verwendet oder das in land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen, Maschinen und Geräten zum Antrieb für land- und forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt wird (Agrardiesel), entfallen ab 1.1.2013.
Vorwegbesteuerung für Pensionskassenpensionen
Bezieher von Pensionskassenpensionen können bis 31.10.2012 durch eine Erklärung gegenüber ihrer Pensionskasse auf eine Vorwegbesteuerung ihrer Pensionskassenpension optieren. Betroffen davon sind Pensionsbezieher sowie vor dem 1.1.1953 geborene Anwartschaftsberechtigte einer beitragsorientierten Pensionskassenzusage ohne unbeschränkte Nachschusspflicht des Arbeitgebers, wenn der im Geschäftsplan festgelegte Rechnungszins am 31.12.2001 oder zu einem späteren Zeitpunkt mindestens 3,5% betragen hat. Der pauschale Einkommensteuersatz beträgt 25%; die Steuer wird vom dem zum 31.12.2011 vorhandenen Deckungskapital aus Arbeitgeberbeiträgen berechnet. Für Kleinstpensionen bis EUR 4.200 brutto beträgt der pauschale Einkommensteuersatz nur 20%.
Der Vorteil der Vorwegbesteuerung liegt darin, dass drei Viertel der in der Folge ausbezahlten Pension steuerfrei ist und nur ein Anteil von 25% der normalen Lohnbesteuerung unterliegt.
Das Einmalaufkommen aus dieser Vorwegbesteuerung soll budgetär für die jüngste Bankenrettung (ÖVAG) verwendet werden.
Sonstige Änderungen
Als weitere für Unternehmer und andere Steuerpflichtige interessante Änderungen sind noch anzuführen:
- Die Höchstbeitragsgrundlage in der Sozialversicherung wird ab 2013 um zusätzlich EUR 90 angehoben.
- Die Beitragssätze zur Pensionsversicherung werden im GSVG ab 2013 auf 18,5% (derzeit 17,5%) und im BSVG schrittweise ab 1.7.2012 von derzeit 15,5 % auf 17 % (ab 1.1.2015) erhöht.
- Die Mindestbeitragsgrundlage für die Pensionsversicherung im GSVG wird ab dem Jahr 2013 nicht mehr – wie ursprünglich geplant - bis zur Geringfügigkeitsgrenze im ASVG abgesenkt. Der Wert für 2012 unterliegt dann ab 2013 der jährlichen Aufwertung.
- Ab 1.1.2013 fällt bei Kündigung eines (echten oder freien) Dienstnehmers durch den Dienstgeber eine sogenannte "Auflösungsabgabe" in Höhe von EUR 110 an. Ausgenommen sind auf längstens 6 Monate befristete Dienstverhältnisse.
- Der Beitragssatz im Nachtschwerarbeitsgesetz (NSchG) wird ab 2013 von 2% auf 5% angehoben.
- Die Beitragspflicht zur Arbeitslosenversicherung gilt künftig bis zum Erreichen des für eine Alterspension maßgeblichen Mindestalters.
Angekündigte steuerliche Maßnahmen
Bei der Präsentation des Reformpaketes 2012 – 2016 durch die Bundesregierung wurden auch mögliche Einnahmen aus einer Finanztransaktionssteuer (EUR 500 Mio pa ab 2014) und einer "Abgeltungssteuer Schweiz" (2013: EUR 1 Mrd, danach EUR 50 Mio pa) zur Verringerung des Budgetdefizits berücksichtigt.
Die Finanztransaktionssteuer zählt sicher zu den wesentlichen Schwachpunkten auf der Einnahmenseite, da Österreich ohne EU-weite Regelung bei dieser Steuer wohl kaum einen Alleingang wagen wird. Der EU-Vorschlag sieht derzeit folgende Mindeststeuersätze für Finanztransaktionen vor: 0,01 % für Derivate und 0,1 % für sonstige Finanztransaktionen.
Ein geplantes Abkommen mit der Schweiz soll eine pauschale Amnestieregelung für in der Schweiz liegendes österreichisches Schwarzgeld nach dem Vorbild des von Deutschland mit der Schweiz bereits im Vorjahr ausverhandelten Abkommens vorsehen. Durch eine (anonyme) Einmalzahlung in Höhe von 19% bis 34% sollen die steuerlichen "Sünden" der Vergangenheit bereinigt werden können. Diese Einmalzahlung und die für die künftigen laufenden Kapitalerträge anfallende 25 %ige Abgeltungssteuer soll von den Schweizer Banken einbehalten und an den österreichischen Fiskus abgeführt werden. Das Ergebnis der diesbezüglichen Verhandlungen mit der Schweiz ist abzuwarten.