20.06.2012
Termine
30.6.2012
Frist für Antrag auf Erstattung von Vorsteuern 2011 im Drittland bzw. für Drittlandsunternehmer in Österreich endet am 30.6.2012.
30.9.2012
Frist für Antrag auf Erstattung von Vorsteuern 2011 im Drittland bzw. für Drittlandsunternehmer in Österreich endet am 30.6.2012.
30.9.2012
- Die Möglichkeit der Erstattung von Vorsteuern 2011 in EU-Mitgliedsländern via FinanzOnline endet am 30.9.2012.
- Einreichung der Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften beim Firmenbuch
Zur Erinnerung: Grundsätzlich sind die Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften innerhalb von 9 Monaten nach dem Bilanzstichtag durch Einreichung in elektronischer Form beim Firmenbuch offen zu legen. Für Kapitalgesellschaften mit Bilanzstichtag 31.12.2011 endet die Offenlegungspflicht daher am 30.9.2012. Wird die Verpflichtung zur Einreichung nicht fristgerecht erfüllt, droht eine automatische Zwangsstrafe von mindestens 700 EUR, die jedem Geschäftsführer und auch der Gesellschaft selbst vorgeschrieben und auch mehrmals verhängt werden kann. Im Falle der mehrmaligen Verhängung können die Zwangsstrafen bei mittelgroßen Kapitalgesellschaften bis zum Dreifachen, bei großen Gesellschaften sogar bis zum Sechsfachen angehoben werden.
Die Eingabegebühr beträgt bei elektronischer Einreichung für eine GmbH 30 EUR und für eine AG 138 EUR, die Eintragungsgebühr beträgt 19 EUR. Insgesamt betragen damit die Gebühren für einen elektronisch übermittelten Jahresabschluss bei einer GmbH 49 EUR und bei einer AG 157 EUR. Die Eintragungsgebühr von 19 EUR entfällt bei freiwilliger elektronischer Einreichung durch Kleinst-Kapitalgesellschaften (Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag 70.000 EUR nicht überschritten), wenn die Einreichung innerhalb von 6 Monaten nach dem Bilanzstichtag erfolgt. Bei Einreichung in Papierform wird zusätzlich ein Zuschlag von 16 EUR vorgeschrieben.