12.12.2012
Überschreitung der Versicherungsgrenze für Neue Selbständige
Neue Selbständige müssen unbedingt vor Jahresende eine Meldung an die Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft machen, wenn sie die für 2012 maßgebliche Versicherungsgrenze überschreiten. Andernfalls droht ein Strafzuschlag von 9,3 %.
Die Überschreitungserklärung gilt immer nur für ab sofort und die Zukunft und ist zu abzugeben, wenn folgende Grenzen überschritten werden:
Versicherungsgrenze I: EUR 6.453,36
Sie gilt, wenn in einem Kalenderjahr keine weitere Erwerbstätigkeit ausgeübt wird.
Versicherungsgrenze II: EUR 4.515,12
Sie gilt, wenn in einem Kalenderjahr eine weitere Erwerbstätigkeit ausgeübt wird oder eine Pension, ein Ruhe-/Versorgungsgenuss, Kranken- oder Wochengeld, Karenzgeld, Kinderbetreuungsgeld, Sonderunterstützung oder eine Geldleistung aus der Arbeitslosenversicherung bezogen wird.
Eine Überschreitung muss also bis spätestens 31.12. des laufenden Jahres gemeldet werden. Wir helfen Ihnen gerne bei der Ergebnisplanung und der Meldung an die Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft.
Die Überschreitungserklärung gilt immer nur für ab sofort und die Zukunft und ist zu abzugeben, wenn folgende Grenzen überschritten werden:
Versicherungsgrenze I: EUR 6.453,36
Sie gilt, wenn in einem Kalenderjahr keine weitere Erwerbstätigkeit ausgeübt wird.
Versicherungsgrenze II: EUR 4.515,12
Sie gilt, wenn in einem Kalenderjahr eine weitere Erwerbstätigkeit ausgeübt wird oder eine Pension, ein Ruhe-/Versorgungsgenuss, Kranken- oder Wochengeld, Karenzgeld, Kinderbetreuungsgeld, Sonderunterstützung oder eine Geldleistung aus der Arbeitslosenversicherung bezogen wird.
Eine Überschreitung muss also bis spätestens 31.12. des laufenden Jahres gemeldet werden. Wir helfen Ihnen gerne bei der Ergebnisplanung und der Meldung an die Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft.