24.02.2013

Zahlungsverzugsgesetz

 
       
       
Die Umsetzung der Zahlungsverzugsrichtlinie Richtlinie (2011/7/EU) erfolgt in Österreich durch das Zahlungsverzugsgesetz. Ab 1.3.2013 gibt es im Geschäftsalltag neue Regelungen. Grundsätzlich sind davon Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmen sowie zwischen Unternehmen und öffentlichen Stellen betroffen.Das sind die wesentlichen Punkte, die sich für Sie im Geschäftsverkehr ändern: 

  • Bei Zahlungsverzug darf der Gläubiger einen Pauschalbetrag von EUR 40,00 für Mahnspesen fordern.
  • Der gesetzliche Verzugszinsensatz bei Rechtsgeschäften zwischen Unternehmen bzw. mit öffentlichen Stellen beträgt nunmehr 9,2% über dem Basiszinssatz.
  • Der Ausschluss von Verzugszinsen ist nichtig.
  • Geldüberweisungen müssen künftig so rechtzeitig aufgegeben werden, dass sie bei Fälligkeit bereits am Konto des Gläubigers gutgeschrieben sind.
  • Bei öffentlichen Stellen darf die vereinbarte Zahlungsfrist 30 Tage in der Regel nicht übersteigen. Eine Frist von bis zu 60 Tagen kann nur wirksam vereinbart werden, wenn dies aufgrund der besonderen Natur oder der Merkmale des Vertrags sachlich gerechtfertigt ist.


Quelle: KSV-Info 06.02.2013

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