01.03.2013
Zuschuss zur Entgeltfortzahlung
Dienstgeber sind im Fall der Arbeitsunfähigkeit ihrer Dienstnehmer grundsätzlich verpflichtet, das Entgelt fortzuzahlen. Die Betriebe erhalten aber unter bestimmten Voraussetzungen von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) einen Zuschuss zur Entgeltfortzahlung. Die Höhe dieser Zuschüsse wurde für Entgeltfortzahlungstage nach dem 31.12.2012 neu geregelt:
Sie ist nunmehr mit dem Eineinhalbfachen der täglichen Höchstbeitragsgrundlage nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) begrenzt (= EUR 222,00 für 2013).
Quelle: NÖDIS, Nr. 3/März 2013, www.noedis.at
Sie ist nunmehr mit dem Eineinhalbfachen der täglichen Höchstbeitragsgrundlage nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) begrenzt (= EUR 222,00 für 2013).
Quelle: NÖDIS, Nr. 3/März 2013, www.noedis.at