06.06.2013
BMF-Info zu steuerlichen Erleichterungen anlässlich der Hochwasserkatastrophe
Das Hochwasser hat Österreich seit einigen Tagen fest im Griff. Machtlos stehen die Menschen Naturkatastrophen wie dieser gegenüber. Während das wahre Ausmaß der Schäden derzeit nur erahnt werden kann, sind zahlreiche freiwillige Helferinnen und Helfer bereits seit Tagen rund um die Uhr im Einsatz. Betroffene wurden geborgen und versorgt, Notunterkünfte mussten bereitgestellt werden und die Reinigungs- und Wiederaufbauarbeiten konnten in einigen Gebieten bereits begonnen werden.
Die Österreicher zeigen ihre Solidarität aber nicht nur durch ihr freiwilliges Engagement, sondern vor allem auch durch ihre großzügige Spendenbereitschaft. Damit sich die Menschen in dieser schweren Zeit nicht auch noch über die bürokratischen Folgen der Katastrophe Sorgen machen müssen, informiert das Finanzministerium über mögliche steuerliche Maßnahmen und Vergünstigungen sowohl für Betroffene als auch für jene, die durch ihre Spende einen wertvollen Beitrag im Sinne der Verantwortungsgesellschaft leisten.
Betroffene finden auf der BMF-Homepage steuerlichen Erleichterungen und Befreiungen im Bereich der Ertragssteuern, der Gebühren und Bundesverwaltungsabgaben, der Steuernachzahlungen sowie im Bereich der Grunderwerbssteuer von denen sie Gebrauch machen können.
BMF-Newsletter vom 06.06.2013
Die Österreicher zeigen ihre Solidarität aber nicht nur durch ihr freiwilliges Engagement, sondern vor allem auch durch ihre großzügige Spendenbereitschaft. Damit sich die Menschen in dieser schweren Zeit nicht auch noch über die bürokratischen Folgen der Katastrophe Sorgen machen müssen, informiert das Finanzministerium über mögliche steuerliche Maßnahmen und Vergünstigungen sowohl für Betroffene als auch für jene, die durch ihre Spende einen wertvollen Beitrag im Sinne der Verantwortungsgesellschaft leisten.
Betroffene finden auf der BMF-Homepage steuerlichen Erleichterungen und Befreiungen im Bereich der Ertragssteuern, der Gebühren und Bundesverwaltungsabgaben, der Steuernachzahlungen sowie im Bereich der Grunderwerbssteuer von denen sie Gebrauch machen können.
BMF-Newsletter vom 06.06.2013