21.09.2013
Umstellung auf SEPA - die neue Zahlungsart ab 1.2.2014
Im Februar 2014 ist es endgültig soweit. Sind Sie SEPA-fit? SEPA steht für Single Euro Payment Area.
Ab dann werden nämlich Lastschrifteinzüge und Zahlungen nur mehr über den einheitlichen europäischen Zahlungsverkehr abgewickelt. Durch rechtzeitige Vorbereitung der Umstellung auf das neue Zahlungsverkehrssystem können Sie bereits jetzt testen, ob Sie alle Lieferanten, Kunden, Kontaktdaten von Geschäftspartnern, Mitarbeiterkonten und last but not least das Finanzamtskonto erfolgreich umgestellt haben.
Das bedeutet, dass insbesondere Mitarbeiter der Finanzbuchhaltung, Personalverrechnung und Auftragsabwicklung / Fakturierung, die die Systemdaten für den Zahlungsverkehr verwalten, die verbliebenen 4 Monate dafür nutzen sollten. Künftig sind IBAN und BIC anzugeben, und zwar nicht nur auf den neuen Zahlscheinen, sondern eventuell auch auf den Rechnungen, dem Geschäftspapier, der Homepage etc. (sofern dort die Bankverbindungen aufscheinen). Jedes Unternehmen (vom Telefonanbieter bis zur Hausverwaltung), das mit seinen Kunden via Lastschrifteinzug verrechnet, braucht auch noch eine von der OENB zugeteilte Creditor-Identification (CID), welche über die Bank angefordert werden kann.
Seit 28.6.2013 haben die Finanzämter neue Bankverbindungen, die auf allen automatisiert versendeten Schriftstücken abgedruckt sind.
Sie finden diese auch auf der Homepage des Finanzministeriums aktualisiert. Laut BMF können Zahlungen an die jeweiligen Finanzämter bis auf weiteres aber auch unter Angabe der bisherigen BIC und IBAN geleistet werden.
Ab dann werden nämlich Lastschrifteinzüge und Zahlungen nur mehr über den einheitlichen europäischen Zahlungsverkehr abgewickelt. Durch rechtzeitige Vorbereitung der Umstellung auf das neue Zahlungsverkehrssystem können Sie bereits jetzt testen, ob Sie alle Lieferanten, Kunden, Kontaktdaten von Geschäftspartnern, Mitarbeiterkonten und last but not least das Finanzamtskonto erfolgreich umgestellt haben.
Das bedeutet, dass insbesondere Mitarbeiter der Finanzbuchhaltung, Personalverrechnung und Auftragsabwicklung / Fakturierung, die die Systemdaten für den Zahlungsverkehr verwalten, die verbliebenen 4 Monate dafür nutzen sollten. Künftig sind IBAN und BIC anzugeben, und zwar nicht nur auf den neuen Zahlscheinen, sondern eventuell auch auf den Rechnungen, dem Geschäftspapier, der Homepage etc. (sofern dort die Bankverbindungen aufscheinen). Jedes Unternehmen (vom Telefonanbieter bis zur Hausverwaltung), das mit seinen Kunden via Lastschrifteinzug verrechnet, braucht auch noch eine von der OENB zugeteilte Creditor-Identification (CID), welche über die Bank angefordert werden kann.
Seit 28.6.2013 haben die Finanzämter neue Bankverbindungen, die auf allen automatisiert versendeten Schriftstücken abgedruckt sind.
Sie finden diese auch auf der Homepage des Finanzministeriums aktualisiert. Laut BMF können Zahlungen an die jeweiligen Finanzämter bis auf weiteres aber auch unter Angabe der bisherigen BIC und IBAN geleistet werden.