28.09.2013
Achtung: Neue Bankverbindungen der Finanzämter
Seit 28.6.2013 haben alle Finanzämter neue Bankverbindungen, die auch bereits auf allen automatisiert versendeten Schriftstücken abgedruckt sind.
Sie finden die neuen Bankverbindungen auch auf der Homepage des Finanzministeriums.
Laut BMF können Zahlungen an die jeweiligen Finanzämter bis auf weiteres aber auch unter Angabe des bisherigen BIC und IBAN geleistet werden (Ausnahme: Finanzamt 6/7/15)
Finanzamt für den 6., 7. und 15. Bezirk, Schwechat
Besondere Vorsicht ist bei allen Steuerpflichtigen gegeben, die bisher beim Finanzamt Wien 6/7/15 geführt wurden. Dieses Finanzamt ist am 1. Juli 2013 mit dem Finanzamt Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf fusioniert worden und hat nun die Bezeichnung Finanzamt Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf.
Für Steuerzahler des ehemaligen Finanzamtes Wien 6/7/15 ergeben sich dadurch folgende Auswirkungen:
Sie finden die neuen Bankverbindungen auch auf der Homepage des Finanzministeriums.
Laut BMF können Zahlungen an die jeweiligen Finanzämter bis auf weiteres aber auch unter Angabe des bisherigen BIC und IBAN geleistet werden (Ausnahme: Finanzamt 6/7/15)
Finanzamt für den 6., 7. und 15. Bezirk, Schwechat
Besondere Vorsicht ist bei allen Steuerpflichtigen gegeben, die bisher beim Finanzamt Wien 6/7/15 geführt wurden. Dieses Finanzamt ist am 1. Juli 2013 mit dem Finanzamt Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf fusioniert worden und hat nun die Bezeichnung Finanzamt Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf.
Für Steuerzahler des ehemaligen Finanzamtes Wien 6/7/15 ergeben sich dadurch folgende Auswirkungen:
- Steuerpflichtige, die bisher beim Finanzamt 6/7/15 Schwechat waren erhalten eine neue Steuernummer (Abgabennummer).
Bei Zahlungen bitte unbedingt die neue Steuernummer als Zahlungsreferenz verwenden!
- Für die Entrichtung der Abgaben wurde ein neues Postscheckkonto eingerichtet (BIC: BUNDATWW, IBAN: AT 87 0100 0000 0550 4037).
Zahlungsanweisungen mit den bisherigen BIC und IBAN des Finanzamtes Wien 6/7/15 verlieren laut derzeitigen Auskünften des Finanzamtes ab 1. Oktober 2013 ihre Gültigkeit.