22.02.2021
Steuerstundungen bis Ende Juni verlängert
Die Bundesregierung hat bekannt gegeben, dass sich die Steuerstundungen, im Rahmen der Coronahilfen, um weitere drei Monate verlängern.
Lesen Sie mehr unter: BMF - Information vom 22.02.2021
Die Kundmachung des 2. COVID-19-Steuermaßnahmengesetz im Bundesgesetzblatt BGBl. I Nr. 52/2021 erfolgte nun per 25.03.2021 und ist entsprechend in Kraft getreten.