03.02.2021
Teil 12: Maßnahmen gegen die Auswirkungen des Coronavirus – Verlustersatz
Sehr geehrte Klientin,
sehr geehrter Klient!
Seit 16. Dezember 2020 bis spätestens 31. Dezember 2021 kann der, in den Medien mehrfach erwähnte Verlustersatz, über Finanzonline beantragt werden.
Gerne können wir Sie bei den für den Verlustersatz notwendigen Berechnungen und Anträgen unterstützen. Da die Berechnungen stark von der individuellen Situation abhängen, bedarf es dafür einer individuellen Beratung.
Die wesentlichen Eckpunkte zum Verlustersatz finden Sie in unserer Klienteninformation.
Auf unserer Homepage finden Sie laufend weitere Informationen und Links. Bleiben Sie informiert und melden Sie sich zu unserem Newsletter an.
Wir stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung!
Ihr IWTH-Team
sehr geehrter Klient!
Seit 16. Dezember 2020 bis spätestens 31. Dezember 2021 kann der, in den Medien mehrfach erwähnte Verlustersatz, über Finanzonline beantragt werden.
Gerne können wir Sie bei den für den Verlustersatz notwendigen Berechnungen und Anträgen unterstützen. Da die Berechnungen stark von der individuellen Situation abhängen, bedarf es dafür einer individuellen Beratung.
Die wesentlichen Eckpunkte zum Verlustersatz finden Sie in unserer Klienteninformation.
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Ihr IWTH-Team