21.11.2020

BMF-Pressemeldung: Initiativantrag für legistisches Überwinterungspaket verlängert bestehende Hilfen

 
       
       
Vom Initiativantrag umfasst werden weitgehend Verlängerungen von COVID-Hilfsmaßnahmen, darunter die Folgenden:
  • Verlängerung der ermäßigten Umsatzsteuer von 5% in den Bereichen Gastronomie, Hotellerie, Kultur bis 31.12.2021
  • Verlängerung der bestehenden Abgabenstundungen und keine Vorschreibung von Anspruchszinsen bis 31.3.2021
  • Verlängerung der befristeten steuerlichen COVID-Maßnahmen bis 31.03.2021
    - Verlängerung von Steuerbegünstigungen für Arbeitnehmer trotz Kurzarbeit, Telearbeit oder Quarantäne bis Ende März 2021
    - Verlängerung von Kurzarbeit-Sonderzahlungen
  • 0% USt für COVID Tests & Impfungen
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