07.12.2020

E-Commerce Paket – auf Juli 2021 verschoben?

 
       
       
Bedingt durch die COVID-19-Pandemie wurde auf EU-Ebene eine Verschiebung des E-Commerce Pakets beschlossen. Aufgrund der Verschiebung sollen die entsprechenden Regelungen des Abgabenänderungsgesetzes 2020 erst mit 1.7.2021 in Kraft treten. Die Beschlussfassung wird noch im Dezember erwartet. Dies betrifft etwa die Erweiterung des One-Stop-Shops, die Abschaffung der Lieferschwelle im innergemeinschaftlichen Versandhandel, die Regelungen zum Einfuhr-Versandhandel sowie zur Einführung einer Fiktion von Plattformen als Steuerschuldner. Zudem soll die Vorregistrierphase für den One-Stop-Shop auf den 1.4.2021 verschoben werden. 
Unabhängig vom Inkrafttreten möchten wir Ihnen in unserer aktuellen Klienteninformation einen Überblick über die demnächst umzusetzenden Änderungen geben.
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